Die Glaubwürdigkeit eines Standards hängt maßgeblich davon ab, welche Bereiche die entsprechenden Richtlinien abdecken (siehe Einteilung nach Ziel/Strategie), aber auch davon, ob der Labelvergabe eine Zertifizierung, im besten Fall durch ein unabhängige Audit, vorausgeht.
Bei der Beurteilung von Label/Siegel und deren festgelegten Richtlinien spielen die Überprüfbarkeit und Umsetzbarkeit eine zentrale Rolle. Ein gravierender Unterschied der Standards liegt in deren Art der Absicherung. Denn es sind sehr unterschiedliche Qualitätssicherungssysteme zugrunde gelegt, womit die Einhaltung der gesetzten Richtlinien sichergestellt wird. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Richtlinien eindeutig formuliert und v.a. öffentlich zugänglich sind. Wir unterscheiden bei den Absicherungssystemen von Öko-Textil-Richtlinien zwischen den zwei Typen A und B (siehe auch Duale Absicherung) bzw. Typ I, Typ II und Typ III
Gemäß der ISO 17020 Standards (früher ISO 14020) werden Kennzeichnungssysteme (Umweltlabel) in drei Typen eingeteilt, welche sich auf die Organisation, den Regelbereich, die Durchführung und die Art der Überprüfung und Absicherung des Standards beziehen:
Freiwillige, unabhängige Zertifizierung durch Dritte, in der Regel dürfen die Label nur mit Lizenzverträgen genutzt werden. Gekennzeichnet werden Produkte, die die festgelegte ökologischen
Kriterien mit Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus erfüllen und entsprechend zertifiziert sind.
Diese Umweltkennzeichnungen- und Deklarationen legen einen Rahmen für Umweltangaben fest, die von Herstellern, Importeuren, Distributoren, Einzelhändler in Form einer Selbstdeklaration gemacht werden. Es findet keine unabhängige Zertifizierung durch Dritte statt, somit ist keine Glaubwürdigkeit gegeben.
Typ III Umweltdeklaration werden durch den industriellen Sektor oder unabhängige Stellen entwickelt, dazu gehört die Festlegung von Mindestanforderungen, Kategorien, Parametern, auch die Festlegung der Beteiligung Dritter und das Format der externen Kommunikation.
Die Umweltzeichen Typ I und Typ III werden auf der Grundlage spezifischer Kriterien vergeben, die für den gesamten Lebenszyklus festgelegt wurden, dafür muss eine Zertifizierung durch eine unabhängige dritte Partei stattfinden.
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