Blauer Engel

Das Umweltkennzeichen der deutschen Bundesregierung

STANDARDVERSION

Kriterien zur Zertifizierung des Blauen Engel

für Textilien (DE-UZ 154),

Version 3, Laufzeit bis 31.12.2027

klassifizierung

Unabhängiges Umweltkennzeichen

Typ A (Gesamte Produktionskette),

Typ I (unabhängige Inspektion und Zertifizierung)

Produktkennzeichnung

Supply Chain FOcus

x   Faserproduktion

ü  Textilverarbeitung

ü  Fertigung

ü  Vertrieb/Handel 

ü  Kreislaufwirtschaft

fakten

Standardvergabe Blauer Engel seit 1978

Blauer Engel Textil seit 2011 


Standardinhaber und Beteiligte

Bildmarke, Logo


Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, dass die Grundsätze der Zeichenvergabe festlegt und die Mitglieder Jury einberuft.

 

Eine Weiterentwicklung und Überprüfung der Vergabekriterien erfolgt durch Expert*innen des Umweltbundesamt (UBA) und zum Teil in Zusammenarbeit mit weiteren unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen und Gutachtern. Darüber hinaus sind interessierte Stakeholder aus den einzelnen Sektoren in die Revision der Kriterien eingebunden (Unternehmen, NGOs und Wissenschaft). Die Jury Umweltzeichen entscheidet unabhängig, unparteiisch und ehrenamtlich über neue Produktgruppen und setzt sich mit den durch die UBA vorgeschlagenen Vergabekriterien auseinander. Sie setzt sich aus 15 Vertretenden aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen, Jugend und Bundesländern zusammen. 

iitfits - GOTS Logo

Ziel, Hintergrundinformationen

Seit über 45 Jahren ist der blaue Engel das Umweltzeichen der deutschen Bundesregierung, dass Verbraucher*innen als Entscheidungshilfe für umweltbewusste Kaufentscheidungen dient. Er ist das am breitesten aufgestellte Label im Non-Food Sektor und steht für Produkte, die Umwelt und Gesundheit schützen.  Sie erfüllen nachweislich die Kriterien des Umweltlabels und zeichnen sich durch einen Umweltvorteil gegenüber konventionell produzierten Produkten aus. Im Produktbereich Textilien werden Textilien gekennzeichnet, die unter Einhaltung hoher Umweltstandards und schadstoffarm hergestellt werden, soziale Standards erfüllen und über gute Gebrauchseigenschaften verfügen. 

Geltungsbereich / Regelbereich

Geltungsbereich

Der Blaue Engel kann auf Produkte und Dienstleistungen aus den folgenden Bereichen angewandt werden:

Haushalt, Drogerie, Heizen, Energie, Einrichten, Papier und Schreibwaren, Green-IT, Elektrogeräte, Fahrzeuge und Mobilität, Textilien, Bauprodukte, Gewerbe und Kommune

 

Textilien:

 

Bekleidung, Heimtextilien, Funktionsbekleidung, Bettwaren und Reinigungstextilien (min. 90% Gewichtsprozent Textilfasern), Taschen und Rucksäcke (min. 70% Gewichtsprozent Textilfasern), Textile Produkte mit Lebensmittelkontakt, Fasern, Garn, Gewebe, Gestricke und Gewirke, Nonwovens. Eine Auflistung von Produkten, die ausgeschlossen sind findet sich im Kriterien Dokument für den Produktbereich, unter ihnen sind beispielsweise Einmalprodukte, Matratzen, oder Materialien aus PVC und PTFE.

 

Regelbereich
Allgemeine Vergabekriterien:

  • ressourcenschonende Herstellung (Wasser, Energie,(Recycling-)Material) 
  • nachhaltige Produktion von Rohstoffen 
  • Vermeidung von Schadstoffen im Produkt 
  • verringerte Emissionen schädlicher Substanzen in den Boden, Luft, Wasser und Innenraum 
  • Reduktion von Lärm und elektromagnetischer Strahlung 
  • effiziente Nutzung, bspw. energie- oder wassersparende Produkte 
  • Langlebigkeit, Reparatur- und Recyclingfähigkeit
  • gute Gebrauchstauglichkeit
  • Einhaltung von internationalen Arbeitsschutzstandards
  • Rücknahmesysteme und Dienstleistungen mit gemeinschaftlicher Nutzung, bspw. Carsharing
  • Darüber hinaus werden individuelle Vergabekriterien für die einzelnen Produktgruppen und Dienstleistungen formuliert, die über die Website abzurufen sind.  

 

Vergabekriterien Textil:

  • Strenge Vorgaben für den Einsatz von Naturfasern, regenerierten Fasern und synthetischen Fasern.
  • Anforderungen an Herstellungsprozesse, insbesondere die Reduktion von schädlichen Chemikalien und Emissionen.
  • Nachhaltigkeitskriterien, wie der Einsatz von Recyclingfasern und die Förderung eines kreislauffähigen Textildesigns.
  • Dokumentation der Produktionsprozesse und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der REACH-Verordnung.
  • Soziale und menschenrechtliche Anforderungen
  • Einhaltung von Mindeststandards in der Lieferkette und Empfehlungen zur Einführung eines Umweltmanagementsystems und eines Nachhaltigkeitsberichts.

Absicherungssystem / Konformitätsprüfung

 

Absicherungssystem

Die Einhaltung der Vergabekriterien muss belegt werden, zum Beispiel über Prüfberichte, anerkannte Zertifikate oder rechtsverbindliche Herstellererklärungen. Die Kriterien und eingeforderten Absicherungen sind detailliert und umfangreich und hier grob dargestellt:

 

  • Naturfasermaterial aus kontrolliertem biologischem Anbau oder aus kontrollierter biologischer Tierhaltung (oder in der Umstellungsphase) muss durch definierte Zertifikate und ggf. durch Transaktionszertifikate nachgewiesen wird
  • Für Zellulose Regeneratfasern, muss ein Nachweis nachhaltigen Forstwirtschaft erfolgen und ggf. Nachweis durch Transaktionszertifikate
  • Individuelle und umfangreiche Kriterien für PES und Polyamid, Elastan usw. mit Vorgaben wie bsw. Recyclinggehalt oder Messung und Einhaltung von Grenzwerten im Produktionsprozess
  • Zertifikate für Recyclingfasern (z.B. GRS)
  • Farb- und Hilfsmittel müssen der Chemiekalienverordnung REACH (EG/1907/2006) entsprechen, Bestätigung durch Lieferanten und Sicherheitsdatenblätter, ggf. Verzichtserklärungen für verbotene Substanzen und Prüfberichte
  • Anforderungen bezüglich Abwasser- und Abluftemissionen im Produktionspreozess
  • Nachweise der Gebrauchstauglichkeit von Textilien durch Prüfberichte unter definierten Normen und Bedingungen, bzw. Farbechtheit beim Waschen, Reib- Schweiß- und Lichtechtheit
  • Erklärung über die Einhaltung sozialer und menschenrechtlicher Anforderungen: Zertifikat einreichen, dass vom Grünen Knopf anerkannten ist (Grüner Knopf 1.0 oder 2.0). Alternativ muss einen Prüfbericht von der unabhängigen Zertifizierungsstelle vorgelegt werden (max. ein Jahr alt)
  • Auch für die Verarbeitung der einzelnen Fasermaterialien sind für spezifische Verarbeitungsschritte detaillierte Anforderungen, Emissionswerte und Grenzwerte definiert und die Dokumentation von Ressourcenverbräuchen festlegt, die von Antragstellern nachgewiesen werden müssen.

Konformitätsprüfung

Eine Prüfung der Nachweise erfolgt über die gemeinnützige RAL gGmbH. Nach Einreichung eines produktspezifischen Antrags, erfolgt die Prüfung der Konformität mit den Kriterien. An dieser Stelle muss bereits die Materialzusammensetzung angegeben werden, die den definierten Kriterien entsprechen muss und die geforderten Nachweise müssen vorgelegt werden. Die Untersuchungsberichte müssen von anerkannten Laboren stammen, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind. Wenn die definierten Grenzwerte eingehalten werden können auch Berichte von Zertifikaten wie dem EU-Umweltzeichen, OEKO-TEX, GOTS und viele weitere als Nachweis vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen prozessbezogene Prüfberichte maximal zwei Jahre und Prüfberichte zu Inhaltsstoffen und Gebrauchstauglichkeit maximal ein Jahr alt sein. Werden die Kriterien erfüllt kommt ein Zeichennutzungsvertrag über einen definierten Zeitraum zustande. Anschließend erfolgt eine erneute Kontrolle der Kriterien. Zur Beendigung des Vertrags bedarf es eine Kündigung oder eine neue Vergabegrundlage muss in Kraft treten.  Bei Zuwiderhandlungen zu den Kriterien kann das Nutzungsrecht durch die RAL aberkannt werden.

kennzeichnung

Die Benutzung des Umweltzeichens durch den Zeichennehmer erfolgt aufgrund eines mit der RAL gGmbH abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages. Der Zeichennehmer muss die Anforderungen während der Nutzungsdauer des Umweltzeichens einhalten.

Produkte und Dienstleistungen mit einem Zeichennutzungsvertrag ist eine ordnungsgemäße Nutzung des Logos auf deren Verpackungen, Etiketten und jeder Art von Werbematerialien nach den Vorgaben im Logo-Leitfaden möglich.

 

Die Nutzung des BLAUER ENGEL Logos ist nur in Verbindung mit einem Kurzlink zulässig, der die BLAUER ENGEL Internetadresse und die Nummer der Vergabekriterien (UZ-Nummer, für Textilien UZ-154) anzeigt. Optional kann ein Erklärfeld ergänzt werden, dass die wichtigsten Vorteile des zertifizierten Produkts hervorhebt..

Kurzlink und Erklärfeld werden von der RAL nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Das Logo muss mindestens in der Größe 10mm abgebildet werden und muss sich in unmittelbarer Nähe zu Kurzlink und Erklärfeld abgebildet werden. Eine Abbildung ist im Logo-Leitfaden definierten Blauton und weiß festgelegt und kann in Ausnahmefällen in schwarz/ weiß genehmigt werden.

marktpositionierung

Über 30.000 Produkte und Dienstleistungen von 1600 Unternehmen tragen das Umweltkennzeichen Blauer Engel  ausgezeichnet (2024). Im textilen Produktbereich tragen das Umweltkennzeichen jedoch nur 10 Unternehmen (persönliche Korrespondenz, März 2023).

Anmerkungen

Die Stärken

  • unparteiisch und wirtschaftlich unabhängig
  • hoher Bekanntheitsgrad des Umweltkennzeichens
  • Vergabekriterien sind transparent einsehbar und werden unter Beteiligung verschiedener Stakeholder erarbeitet
  • Haltbarkeit ist als Kriterium aufgenommen
  • Breiter Geltungsbereich, der viele Fasermaterialien abdeckt
  • Detaillierte Anforderungen und Nachweise für individuelle Prozesse in der Faserproduktion

 

Schwächen 

  • existenzsichernde Löhne sind von den Kriterien nicht abgedeckt
  • mangelnde Verbreitung im Textilen Bereich (10 Unternehmen, Stand 2023)

was andere über das siegel sagen

Label Online: „Besonders empfehlenswert“ „Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Produktion von Textilien beiträgt. Außerdem erfolgt eine Schadstoffprüfung am Endprodukt.“ Die Kennzeichnung erhält hier in den punkten Anspruch, Unabhängigkeit, Kontrolle und Transparenz jeweils die Volle Punktzahl.

 

Relevante Dokumente und Quellen

Letzte Aktualisierung im Juli 2024