EU Ecolabel

Das Eu-weite Umweltlabel

Standardversion

Beschluss (2014/350/EU) der EU Kommission vom 5.06.2014,

letzte Änderung im BESCHLUSS (EU) 2020/1805 vom 27.11.2020

 

gültig bis 31.12.2025

klassifizierung

Unabhängiges Umweltkennzeichen

Typ A (Gesamte Produktionskette),

Typ I (unabhängige Inspektion und Zertifizierung)

Produktkennzeichnung

Supply Chain Focus

(ü)   Faserproduktion

 

ü     Textilverarbeitung

ü     Fertigung

ü     Vertrieb/Handel 

ü     Kreislaufwirtschaft

Fakten

1992 Gegründet 

 

 


STANDARDINHABER UND BETEILIGTE

Das European Union Ecolabelling Board (EUEB) bildet das oberste Gremium, dass sich aus Vertretenden der einzelnen Mitgliedstaaten und Mitgliedern aus Industrie, Umwelt, Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, klein und mittelständigen Betrieben und dem Handel zusammensetzt.

 

 

Wie beim Umweltstandard Blauer Engel sind in Deutschland das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH als „Competent Bodies“ durch die Europäische Kommission ernannt worden. Während das UBA mit der Entwicklung und Überarbeitung der Vergabekriterien beauftrag ist, ist die RAL gGmbH für die Vergabe des Umweltkennzeichens zuständig. Hier werden Nutzungsanträge für das Label EU-Ecolabel geprüft und bei Kriterien Konformität werden Zeichen-nutzungsverträge mit den Zeichennehmern abgeschlossen.  

Bildmarke, Logo


Ziel, Hintergrundinformationen

Seit 1992 existiert das EU Ecolabel der Europäischen Kommission und stellt die EU-Variante des deutschen Umweltkennzeichens Blauer Engel dar. Da der Blaue Engel bereits länger existiert und in Deutschland bekannt und anerkannt ist, ist das Eu Ecolabel in Deutschland weniger verbreitet. Es stellt das einzige EU-weite Umweltlabel dar, dass von allen EU-Ländern unterstützt und empfohlen wird. In Spanien, Italien, Frankreich und Deutschland werden die meisten Lizenzen für das Umweltkennzeichen vergeben. Das Label steht in der Produktklasse Textil für nachhaltige Faserproduktion, die Haltbarkeit des Produkts, umweltfreundliche Produktionsprozesse und strenge Beschränkungen bei der Verwendung von gefährlichen Stoffen.

GELTUNGSBEREICH / REGELBEREICH

Geltungsbereich

20 Produktgruppen, z.B. Reinigungsprodukte, elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben, Lacke, Beherbergungsbetriebe und Campingplätze

 

Textilien:

 

alle Arten von Bekleidungstextilien, Accessoires, Haus- und Heimtextilien, Fasern, Garn, Gewebe, textile Maschenware, für textile Reinigungsprodukte

 

Regelbereich

 Textilfasern:

  • Baumwolle: mindestens 95% ökologisch hergestellte Baumwolle oder 60% Baumwolle die nach IPS Grundsätzen (Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes) angebaut wird, verwendete Recycling-Baumwolle darf von den Anteilen abgezogen werden, Pestizideinsatz ist eingeschränkt
  • Weitere Kriterien sind für Wolle, Polyamid-Produkte, Polyester, Polypropylen und künstliche Zellulosefasern definiert.

Emissionen:

  • Grenzwerte für Emissionen in der Luft und sind Produktionsprozesse sind definiert
  • Grenzwerte für die Wasserverschmutzung

Begrenzung toxischer Rückstände in Fasern

  • Zinnorganische Verbindungen sind verboten, der Antimongehalt von PES ist begrenzt (Ausnahme recyceltes PET). Gefährliche Stoffe nach der RSL sind in Produktionsrezepturen und in Enderzeugnissen verboten.

Bestandteile und Zubehör

  • Füllmaterialien müssen der RSL- Anforderungen für Textilfasern und Textilien und Metall und Kunststoffteile den RSL-Anforderungen für Accessoires entsprechen

Verbrauchte Energie

  • Energie- oder CO2 Managementsystem muss implementiert und bewertet werden
  • Mindestanzahl von BVT-Energieeffizienztechniken in Produktionsstätten

 Gebrauchstauglichkeit

  • „Änderungen der Abmessungen beim Waschen und Trocknen
  • Farbbeständigkeit beim Waschen, gegenüber (saurer, alkalischer) Transpiration, Feucht- und Trockenscheuern, Licht
  • Waschbeständigkeit von Reinigungsprodukten
  • Pillbeständigkeit und Abriebfestigkeit von Stoffen
  • Funktionsbeständigkeit von wasser-, öl- und schmutzabweisender Ausrüstung, von flammhemmenden Mittel auf waschbaren Erzeugnissen, der Pflegeleichtausrüstung.“

Soziale Verantwortung

  • Produktionsstätten für Zuschneiden, Nähen und Fertigstellen müssen die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden, Sandstrahlen ist verboten.

ABSICHERUNGSSYSTEM / KONFORMITÄTSPRÜFUNG

Absicherungssystem

Werden die Kriterien der Vergabegrundlage eingehalten können Unternehmen in Deutschland bei der RAL gGmbH einen Antrag auf Nutzung des EU-Ecolabels für das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung online über das Web-Portal stellen.  Es erfolgt eine Prüfung des Antrags und der Nachweisdokumente,  bei Bedarf müssen Dokumente nachgereicht werden. Bei positiver Prüfung schließt die RAL gGmbH einen Vertrag mit dem antragstellenden Unternehmen. Fortan entrichtet das Unternehmen ein Jahresendgeld für die Nutzung des Labels. Die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer ergibt sich aus dem Nutzungsrecht der Produktgruppe des EU Ecolabels und kann durch Beschlüsse der Kommission ggf. verlängert werden. Abschließend registriert sich das Unternehmen im Ecolabel Catalogue der EU (ECAT). Dieser Vorgang wird von der RAL gGmbH bestätigt und es erfolgt eine Veröffentlichung im ECAT. Darüber hinaus wird die Produktliste des Unternehmens auf der RAL gGmbH Website öffentlich zugänglich gemacht.   

 

Konformitätsprüfung

Jedes Kriterium in der Verordnung enthält ausführliche Prüfanforderungen, die von Antragstellern durch Erklärungen, Unterlagen, Analysen, Prüfberichte oder andere Belege nachgewiesen werde müssen. Sie ergeben sich in Abhängigkeit von den betrachteten Erzeugnissen und der entsprechenden Lieferkette. Anerkannt werden beispielsweise Prüfverfahren durch Labore, die nach ISO17025 oder nach EN 45011 akkreditiert sind.

Kennzeichnung

Eine Kennzeichnung ist für Produkte und Dienstleistungen möglich, die nach erfolgreicher Antragstellung vertraglich das EU Ecolabel tragen. Die Kennzeichnung mit dem EU-Ecolabel unterliegt der Eu-Verordnung Nr.66/2010. 

Registrierungsnummer

Auf dem Produkt wird die von der RAL gGmbH vergebene Registriernummer des Ecolabels angegeben. Sie setzt sich aus dem Kürzel für das Landes, dem Kürzel für die Produktgruppe und der Vertragsnummer zusammen.

Beispiel für die Registrierungsnummer, Quelle: EU Ecolabel

Die Registriernummer wird meistens unmittelbar unter dem Logo positioniert, kann aber auch an andere Stelle auf der Vorder- oder Rückseite eines Produkts positioniert werden.

Logo

Alle Anforderungen, wie beispielsweise die definierten Logofarben sind in den Logo Guidelines festgelegt. Das Logo darf auch in schwarz-weiß oder als Negativ abgedruckt werden, solange ausreichend Kontrast besteht.

Der deutsche Text im Logo lautet: "Besser für die Umwelt… …besser für Sie."; Quelle: EU Ecolabel

Textbaustein

Zusätzlich darf das Etikett für Textilerzeugnisse folgende Textbausteine enthalten:

  • Nachhaltige Fasererzeugung
  • Mit weniger Umweltbelastung verbundene Produktionsprozesse
  • Beschränkung gefährlicher Stoffe
  • Auf Haltbarkeit geprüft

marktpositionierung

 

Das EU Ecolabel für Bekleidung und Textilien hat zum Stand April 2023  81 Textillizenznehmer.  Insgesamt wird die Kennzeichnung für    10.083 Produkte (03/2024) genutzt. 

Anmerkungen

Stärken

  • Breiter Geltungsbereich für Natur-, Kunst- und Zellulosefasern
  • Abdeckung der gesamten Lieferkette 

 

Schwächen

  • soziale Verantwortung und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sind nur in der Konfektionierung gefordert

RELEVANTE DOKUMENTE und Quellen

Letzte Aktualisierung im Juli 2024