Aktuelle Standardversion 2.0, 2022
Überarbeitung im drei bis fünf Jahres Rhythmus
Staatliches, unabhängiges Nachhaltigkeits-Label
Typ A, Typ I
X Faserproduktion
✓ Textilverarbeitung
✓ Fertigung
X Vertrieb/ Handel
X Kreislaufwirtschaft
2019 Gegründet
>60 zertifizierte Betriebe
Inhaber und zuständig für die Festlegung der Kriterien des Siegels ist der deutsche Staat, genauer das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das BMZ hat eine offizielle Vergabestelle für den Grünen Knopf eingerichtet, die mit der Vergabe und Überwachung des Siegels beauftragt ist. Für die Akkreditierung der Prüfstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkks) verantwortlich.
Akkreditierte Prüfstellen (Konformitätsbewertungsstellen) sind:
Control Union Certifications Germany, DIN CERTCO, Prüfdienstleister Hohenstein, PFI Pirmasens, TÜV Nord
Seit 2023 müssen Prüfstellen beim DAkkS akkreditieren werden, um Prüfungen für den Grünen Knopf 2.0 durchführen zu können. Der staatlich beauftragen DAkkS übernimmt darüber hinaus die Überwachung der Prüfstellen.
Der Grüne Knopf ist als staatliches Siegel für Textilien konzipiert, die unter sozialverträglichen und umweltfreundlichen Bedingungen hergestellt werden. Das Siegel prüft, ob ein Unternehmen Verantwortung für die Lieferkette übernimmt und somit seinen unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachkommt. Zusätzlich muss durch glaubwürdige und vom Grünen Knopf anerkannte Siegel nachgewiesen werden, dass auch das Produkt nachhaltig hergestellt wurde. Ziel des Grünen Knopfs ist es, VerbraucherInnen und öffentlichen Vergabestellen ein vertrauensvolles Siegel zur Verfügung zu stellen und damit Orientierung beim Kauf nachhaltiger Textilien zu geben.
Zum Beginn des Grünen Knopfs lag der Fokus des Siegels auf Umweltanforderungen beim Bleichen und Färben sowie Anforderungen an Sozial- und Arbeitsbedingungen beim Zuschnitt und in der Konfektion. Neben der Erweiterung der bestehenden Kriterien enthält der Grüne Knopf 2.0 nun auch Anforderungen an die nachhaltige Rohstoffgewinnung. Eine wesentliche Neuerung ist, neben den inhaltlichen Revisionen auf Ebene der Anforderungen, die Einführung der Akkreditierung der Grüner-Knopf-Zertifizierungsstellen, was die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des Siegels verstärken.
Der Grüne Knopf wird im Rhythmus von 3-5 Jahren überarbeitet. 2022 wurde die Version 2.0 eingeführt, die Anforderungen bezüglich Faser- und Materialeinsatz beinhaltet, mit denen nachhaltige Rohstoffgewinnung und Kreislauffähigkeit positiv beeinflusst werden sollen. Für die Faser- und Materialanforderungen wurde eine Übergangsfrist bis 31.07.2024 festgelegt, die vom BMZ bis zum 31.07.2026 verlängert wurde. Begründet wird dies mit den Auswirkungen der aktuell in Entscheidung befindenden politischen Regulierungen für den Textilsektor auf EU-Ebene. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht sind Unternehmen in der neuen Version verpflichtet Maßnahmen für existenzsichernden Löhnen zu ergreifen und Beschwerdemechanismen zu etablieren. Aufgrund von auftretenden Missständen wurde beim Grünen Knopf 2.0 die „EU-Ausnahmeregelung“ abgeschafft, Sozialstandards müssen nun auch im Produktionsschritt „Zuschneiden und Nähen“ in Europa nachgewiesen werden.
Geltungsbereich
Der Grüner-Knopf-Standard kann nur auf Prozesse von Unternehmen angewendet werden, die antragsberechtigt sind. Diese müssen vom Standard erfasste Endprodukte als eigene Produkte herstellen und/oder vertreiben. Zu diesen gehören sowohl Hersteller, die als solche auf dem Produkt genannt sind, als auch Handelsunternehmen, die Fremdprodukte unter Eigenmarken als eigene Produkte anbieten. Angewendet wird das Siegel für Textilien, welche in Bekleidung, Mode-Accessoires, Heimtextilien, Matratzen, Bettwaren, Rucksäcke, u.a. verarbeitet sind.
Regelbereich
Mit der Version 2.0 deckt der Grüne Knopf zu den ursprünglichen Regelbereichen Konfektionierung (Zuschneiden, Nähen) und Textilveredelung (Färben, Bleichen) jetzt auch die Rohstoffgewinnung ab. In allen drei Feldern legt der Grüne Knopf Anforderungen fest, mit denen spezifischen sozialen und ökologischen Herausforderungen begegnet wird.
Anforderungen an Produktionsprozesse
Quelle: https://gruener-knopf.de/produktionsprozesse, abgerufen am 09.06.2024
Im Rahmen der Erstevaluierung im ersten Jahr werden die Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse in fünf Kernelemente, 13 Kriterien und 54 Indikatoren auf Entwicklungsstufe A gegliedert. In der Erstevaluierung werden alle Indikatoren der Stufe A geprüft und jährlich überwacht. In der zweiten Überwachung, nach 24 Monaten, werden zusätzlich alle Indikatoren der Stufe B geprüft. Bei der zweiten Überwachung im dritten Jahr sind weitere 33 verbindliche Indikatoren auf Entwicklungsstufe B prüfungsrelevant. Bei der Rezertifizierung, also nach 36 Monaten, werden alle Indikatoren der Stufen A und B evaluiert.
Die fünf Kernelemente des Sorgfaltsprozess:
Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse
Bedingung zur Produktauslobung (Meta-Siegelansatz)
Neben der Zertifizierung der Einhaltung der Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse müssen auch die Anforderungen des Grünen Knopfes für Produkte und Produktionsprozesse erfüllt werden. Die Unternehmen weisen dies nach, indem sie ihre Berechtigung zur Kennzeichnung von Produkten, durch die vom Grünen Knopf anerkannten Siegeln nachweisen. Der Nachweis kann sowohl durch ein einzelnes Siegel als auch durch verschiedene Siegel erbracht werden, die für alle relevanten Bereiche, mindestens aber einen anerkannt sind (Konfektion, Nassprozesse, Faser- und Materialeinsatz). Diese Siegel müssen in einem transparenten Anerkennungsprozess die Konformität mit den Anforderungen des Grünen Knopf nachweisen. Bei den Anforderungen für die Anerkennung von Siegeln wird in Kriterien für die Siegel für Konfektion, Nassprozesse und Faser- und Materialeinsatz unterschieden:
Vom Grünen Knopf anerkannte Siegel
Quelle: https://gruener-knopf.de/downloads abgerufen am 11.06.2024
Die Kriterien für Anerkennung von Siegeln für Konfektion, beinhalten z.B.:
Die Kriterien für Anerkennung von Siegeln für Nassprozesse, regeln z.B.:
Bei den Kriterien für Siegel für Faser- und Materialeinsatz wird unterschieden in Chemie-, pflanzliche und tierische Fasern. Einige Beispiele dafür sind:
Die zugelassenen Fasern und Materialien sind in einer separaten Tabelle aufgelistet. In der Auflistung nicht enthaltene Fasern und Materialien sind als Ausgangsmaterialien ausgeschlossen. In der Regel sind Fasern und Materialien dann zulässig, wenn sie a) rezykliert sind oder b) als neue Fasern/Materialien prinzipiell kreislauffähig sind. Prinzipiell sind Textilfasern aller Art unter diesen Bedingungen zulässig, einzelne Ausnahmen sind definiert. Einige der zugelassenen Fasern und Materialien haben eine zusätzliche Zulassungsbedingung: Sie müssen nach dem Grünen-Knopf-Standard 2.0 Anforderungen an ihre nachhaltige Gewinnung erfüllen, welche über anerkannte Siegel nachgewiesen werden. Für die Faser- und Materialanforderungen wurde eine Übergangsfrist bis 31.07.2024 festgelegt, die vom BMZ bis zum 31.07.2026 verlängert wurde.
Damit das Grüner-Knopf-Logo nur auf berechtigten Produkten auftaucht, implementiert das Unternehmen Prozesse für:
Kontrolliert wird die Einhaltung der Kriterien von unabhängigen Prüfstellen, die von der staatlichen Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert wurden.
Der Grüne Knopf hat einen dreijährigen Zertifizierungszyklus, der eine Erstevaluierung und Überwachung im ersten und zweiten Jahr nach positiver Zertifizierungsentscheidung und eine Rezertifizierung im dritten Jahr umfasst. Das Zertifizierungsprogramm für den Grünen Knopf basiert auf der Internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17065, Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren (kurz „ISO 17065“). Die Norm formuliert allgemeine Anforderungen an akkreditierte Zertifizierungsstellen.
(siehe Zertifizierungsprogramm)
Zur Prüfung der Unternehmenskriterien erklären sich Unternehmen bei Antragstellung bereit, Unterstützung und Auskunft gegenüber der Prüfstelle zu leisten sowie uneingeschränkte Einsicht in relevante Unterlagen zu gewähren.
Zum Zeitpunkt der Erstprüfung muss die Erfüllung der Unternehmenskriterien sowie die Einhaltung der Produktkriterien für mindestens ein Produkt oder einen Produkttypen belegt werden. Der Geltungsbereich kann währen der Laufzeit jederzeit hinsichtlich Produkte oder Produkttypen ergänzt oder reduziert werden.
Prozess und Anforderungen für die Annerkennung von Siegeln
Die Anforderungen an Produkte und Prozesse werden auf Basis bereits bestehender, anerkannter Siegel – GOTS, IVN Best, Oeko-Tex Made in Green, Fair Wear Foundation, Fairtrade Textilstandard, Blauer Engel, SA8000, WRAP, Cradle2Cradle Silver, Bluesign Product, GRS – überprüft und nachgewiesen. Abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Standards bezüglich sozialer und ökologischer Kriterien ist die Zertifizierung mit einem oder einer Kombination aus mehreren dieser Siegel notwendig.
Seit dem Grünen Knopf 2.0 gibt es ein Zulassungsverfahren für die Standard- und Siegelprogramme. Bei den Anforderungen für die Anerkennung von Siegeln wird in Kriterien für die Siegel für Konfektion, Nassprozesse und Faser- und Materialeinsatz unterschieden.
Das zertifizierte Unternehmen unterzeichnet bei der Vergabestelle einen Lizenzvertrag, der das entsprechende Unternehmen während der Vertragslaufzeit dazu berechtigt, geprüfte Produkte mit dem Grünen Knopf zu versehen. Bei der Kennzeichnung gelten die Vorgaben des Lizenzvertrags und des Logo Manuals.
Für die Kennzeichnung kann das Logo des Grünen Knopfs gut sichtbar am Etikett, d.h. direkt am Produkt oder auf der Verpackung angebracht werden. Die Kennzeichnung und Bewerbung muss durch einen unternehmensbezogenen Kurzlink oder QR-Code ergänzt werden. In Einzelfällen ist eine farbliche Abweichung des Logos erlaubt, deren Rahmenbedingungen im Logo Manual definiert sind.
Quelle: Logo Manual
Zum Start des Grünen Knopfs im September 2019 waren 27 teilnehmende Unternehmen geprüft, u.a. ALDI SÜD Dienstleistungs- GmbH & Co. oHG, Hess Natur-Textilien GmbH oder auch Modespitze Plauen GmbH.
Inzwischen sind es 94 Unternehmen, die den Grünen Knopf führen.
Beim Grünen Knopf handelt es sich formal um ein globales Siegel, welches EU- und WTO-Recht entspricht. Da die Zertifizierung des Grünen Knopfs auf Grundlage internationaler, harmonisierter ISO-Normen erfolgt, kann er für die nachhaltige öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union (EU) genutzt werden. Im Ausland kann das Siegel als Grüner Knopf oder unter dem englischen Namen Green Button genutzt werden. Der erste zertifizierte Lizenznehmer des „Green Button“ ist das Unternehmen Strellson in der Schweiz.
Die Stärken des Grünen Knopfs:
Schwächen des Grünen Knopfs:
Siegelklarheit: „Der Grüne Knopf ist das erste Textil-Siegel, das Sorgfaltsprozesse prüft. Die Kombination aus Anforderungen an das Unternehmen und dem Nachweis nachhaltiger Produktionsprozesse der Textilien macht das Siegel einzigartig. Der Grüne Knopf wird stetig weiterentwickelt.“
Dokumentendownload Grüner Knopf 2.0
Webseite Grüner Knopf
Grüner Knopf Standard 2.0
Liste zugelassener Fasern und Materialien
Grüner Knopf FAQ
Vergabestelle Grüner Knopf
Zertifizierungsprogramm
DAkkS Pressemitteilung
Grüner Knopf - PM zur Üergangsfrist
BMZ Der Grüne Knopf
Logo Manual
Siegelklarheit- Grüner Knopf
Grüner Knopf Standard 2.0 – Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse und
Bedingungen zur Produktauslobung
Letzte Aktualisierung im Juni 2024
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