Ab dem kommenden Sommer sollen VerbraucherInnen fair produzierte Kleidung am "Grünen Knopf" erkennen können. Denn das von Bundes-entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) geplante Siegel zur
Kennzeichnung von nachhaltiger Kleidung soll im Juli 2019 mit einer Pilotphase und einer Validierungsphase eingeführt werden. Der Minister plant zehn deutsche Unternehmen vorzustellen, die als
erste ihre Produkte mit dem Nachhaltigkeits-siegel auszeichnen. Erste Vermutungen der beteiligten Unternehmen sind aus verschieden Berichten zu entnehmen.
Ob sich das Siegel durchsetzt und für Klarheit beim Verbraucher sorgt, wird sich zeigen. Hersteller, NGOs, Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie sowie Bündnis 90/Die Grünen
reagieren weiterhin skeptisch.
Der Grüne Knopf ist ein staatliches Meta-Siegel für sozial und ökologisch nachhaltig produzierte Textilien, die von verantwortungsvoll handelnden Unternehmen in Verkehr gebracht werden. Es wird als nationale Gewährleistungsmarke gemäß § 106 (a-h) Markengesetz eingetragen. Der Grüne Knopf wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vergeben.
In einer Einführungsphase wird lediglich die Erfüllung der auf dem Portal der Bundesregierung siegelklarheit.de explizit als „Mindestanforderungen“ definierten sozialen und ökologischen Kriterien bei der Konfektionierung und der Nassproduktion erwartet. Eine sukzessive Erweiterung auf die übrigen Teile der Lieferkette ist Medienberichten zufolge angedacht.
Unternehmen wie Lidl Deutschland, Vaude, Hess Natur und Otto äußerten sich bereits öffentlich zu ihrem Interesse am Grünen Knopf. Aber auch KiK, Tchibo, und Rewe ziehen die Nutzung des Grünen Knopf in Erwägung. Einer von mindestens 10 der ersten Kandidaten mit dem Grünen Knopf wird 3Freunde sein.
Deutsche Hersteller sehen den geplanten "Grünen Knopf" allerdings skeptisch. Ein nationales Siegel ändere wenig an den Bedingungen in den Entwicklungsländern, hieß es vom Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie. Die deutschen Unternehmen bezweifeln, dass in der gesamten Lieferkette hohe soziale und ökologische Standards gewährleistet und kontrolliert werden können. Zudem sei das enorm aufwendig und teuer, weil die Kleidungsproduktion sehr arbeitsteilig organisiert sei.
Weil das neue staatliche Siegel vornehmlich bescheinigt, dass bereits existierende Zertifikate eingehalten werden, bringt es allein keine zusätzliche ökologische und soziale Qualität. Fraglich ist, ob sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Fabriken wirklich verbessern. Müllers Siegel kann allerdings dazu beitragen, dass nachhaltige Produkte vermehrt gekauft werden. Dadurch mag sich der Markt für sozial- und umweltverträgliche Textilien vergrößern. Im Konzept des Ministeriums heißt es: „Der Grüne Knopf soll Verbraucher*innen beim Einkauf Orientierung geben.“
Für Metasiegel wie den Grünen Knopf spricht, dass Unternehmen für die Beantragung des Grünen Knopfes ohne weiteren großen Aufwand und zusätzliche Kosten ihre vorliegenden Gütesiegel einreichen können. Für Verbraucher und öffentliche Auftraggeber erübrigt sich das „Zusammenpuzzeln“ verschiedener Nachweise, von denen kein einziger allein alle Erwartungen erfüllt: wie
(a) Ein glaubwürdiger Nachweis
(b) aller Mindestanforderungen an soziale und umweltbezogene Kriterien
(c) produkt- und unternehmensbezogener Art
(d) in der gesamten Lieferkette.
Dass der Grüne Knopf auch die menschenrechtliche Sorgfalt bezogen auf die Lieferkette belegen soll, wäre unter Gütesiegeln ein Novum. Bisher sind keine Gütesiegel bekannt, die eine menschenrechtliche Sorgfalt als unternehmensweites Managementsystems belegen.
In dem am 20 März vorgelegten „Technischen Referenzdokument“ sind die „Strukturen, Prozesse und Kriterien“ festgelegt. Die Anforderungen sind nicht nur produkt- sondern auch unternehmensbezogen. Hier ein kurzer Auszug aus dem 36-seitigen Dokument.
Unternehmenskriterien:
Grundlage der Kriterien für die Unternehmensprüfung sind die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN-Leitprinzipien). Diese enthalten umfangreiche Empfehlungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Due Diligence). Die Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland erfolgt unter anderem im Rahmen des Nationalen Aktionsplan (NAP). Die Unternehmenskriterien für den Grünen Knopf sind entlang der im NAP verwendeten fünf Kernelemente zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen gegliedert.
Diese Kernelemente lauten:
Produktkriterien
Produkte, die mit dem Grünen Knopf gekennzeichnet werden, müssen bereits durch andere glaubwürdige und anspruchsvolle Siegel zertifiziert sein. Diese Siegel stellen festgelegte soziale und ökologische Anforderungen an den Herstellungsprozess von Textilien und kontrollieren diese effektiv.
Die für diesen Aspekt der Vergabe des Grünen Knopf verwendeten Kriterien basieren auf den Mindestanforderungen der Bundesregierung für Siegel, die im Kontext der staatlichen Bewertungsplattform siegelklarheit.de entwickelt wurden.
Sie sind auf die Erfüllung international anerkannter Normen und Standards (u.a. ISEAL Codes of Good Practice, ISO Normenreihen 14000 und 17000) ausgelegt und wurden für die Produktgruppe Textilien bezüglich der Sozial- und Umweltanforderungen konkretisiert.
Folgende Siegel können dem Grünen Knopf voraussichtlich ab 2019 zugrunde gelegt werden
Soziales, Umwelt und Glaubwürdigkeit
Soziales und Glaubwürdigkeit
Umwelt und Glaubwürdigkeit
Der Prüfprozess ist in diesem Technischen Referenzdokument beschrieben. Es wird eine unabhängige Zertifizierung gefordert.
Insbesondere werden Unternehmen auch die Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachweisen müssen. Wie dies in überprüfbarerer Weise gelingen kann, wird vom BMZ zurzeit noch erarbeitet. Interessant wäre zu erfahren, ob sich der Grüne Knopf auch als Nachweisform in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand eignen würde.
Die Nutzungslizenzen für den Grünen Knopf wird eine vom BMZ noch zu beauftragende Stelle den Unternehmen erteilen.
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