textilkennzeichnungsverordnung

Die Optimierung der bestehenden Textilkennzeichnungsverordnung stellt einen weiteren Baustein in der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien dar. Aus diesem Grund wird die bestehende Verordnung durch die EU-Kommission überarbeitet und vereinheitlicht. Dieser Prozess umfasst eine breite Beteiligung verschiedener Interessengruppen, darunter Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, NGOs und der Öffentlichkeit. In der ersten Konsultation kristallisieren sich zwei wesentliche Forderungen heraus - die zusätzliche Klassifizierung neuer Fasermaterialien und die Verknüpfung von digitalem Produktpass und digitalem Labelling.

 

 

 

 

 

Erklärtes Ziel der Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern klare Informationen zur Verfügung zu stellen, Recycling- und Upcycling-Prozesse zu fördern und die Einhaltung der Vorschriften durch die Hersteller zu erleichtern. Dafür sollen nach der zugehörigen Website der Europäischen Kommission „umfassende Anforderungen an die physische und digitale Kennzeichnung von Textilien und verwandten Waren eingeführt werden“.

 

Die wichtigsten Ziele sind:

  • Gewährleistung genauer, verständlicher und vergleichbarer Informationen für die Verbraucher, insbesondere über umweltrelevante Aspekte
  • Verringerung der Kosten für die Einhaltung/Durchsetzung der Vorschriften
  • Gewährleistung von regulatorischer Klarheit und Kohärenz

 

Die aktuell gültige Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) NR. 1007/2011 stammt aus dem Jahr 2011 und beschränkt sich auf die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen.  Dies hat zur Folge, dass andere Kennzeichnungen Bereiche, wie Pflege und Größe, in den europäischen Mitgliedstaaten unterschiedlich gekennzeichnet werden.

Position des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWAS) kommt der Aufforderung der Europäischen Kommission Stellung zu beziehen nach und ergänzt diese durch Anmerkungen. Als Empfehlung formuliert er bei der Überarbeitung „digitale Kennzeichnungsverfahren, neue Fasertechnologien und -klassifizierungen sowie neue Recyclingtechnologien als Ausgangspunkt“ zu wählen „und somit das neue umfassende EU-Regelungsumfeld für Textilien insgesamt“ anzuerkennen.

 

Darüber hinaus erteilt der Ausschuss eine Bandbreite an interessanten Empfehlungen und Bemerkungen zur Überarbeitung:

  • Leichte Verständlichkeit von Verbraucherinformationen in der Textilkennzeichnung
  • EU- und weltweite Vereinheitlichung bezüglich Herkunftsangaben, Pflegesymbolen, Größe und Faserzusammensetzung
  • Kostenreduzierung für Unternehmen und Konsument*innen durch die Vereinheitlichung
  • Etikettierung mit Angaben zu Faserzusammensetzung und nichttextilen Bestandteilen tierischen Ursprungs und weiterreichende Produktinformationen, wie Nachhaltigkeits- und Kreislaufprinzipaspekte, Produktgröße und Herstellungsland
  • Überarbeitung der Klassifizierung von Fasern, sodass auch innovative nachhaltige Materialien korrekt ausgezeichnet werden können und die Recyclingfähigkeit erhöht wird. 
  • Höhere Toleranz bei der Angabe von Recyclinganteilen (3-5%), um dem Stand der Recyclingtechnologie zu entsprechen
  • Anpassung der Prüfung zur Faserzusammensetzung auf globale Normen
  • Abstimmung von digitaler Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und dem digitalem Produktpass
  • Digitale Etiketten

Konsultation

Im Zeitraum von Mitte Dezember 2023 bis 15. April 2024 konnten Interessenträger aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, NGOs oder Bürger*innen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, zur „Vorschrift für die Kennzeichnung von Textilien“, Stellung nehmen. In der Konsultation wurden konkret Meinungen zur Überarbeitung der Verordnung eingeholt. 

Hier geht’s zur Website der Konsultation 

 

 

Sondierung

Während bezüglich der Ergebnisse der benannten Konsolidierung noch etwas Geduld gefragt ist, werden zwischenzeitlich die Rückmeldungen aus der vorangegangenen Sondierung zum Thema „Vorschriften für die Kennzeichnung von Textilien“ betrachtet. Diese fand im Zeitraum von 03. August 2023 bis 30 September 2023 statt. Die eingereichten Vorschläge können über die Website abgerufen werden. Die Akteure gehen in ihren Rückmeldungen auf vielseitige Punkte der Europäischen Kommission ein.

Im Folgenden werden zwei Punkte detaillierter betrachtet.

Klassifizierung neuer Fasermaterialien

 

Textile Exchange macht sich im Rahmen der Stellungnahme für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs stark. In den vergangenen Jahren seien immer mehr nicht-tierische Materialien wie Leder und Seidenalternativen aufgekommen, die mit der bestehenden Textilkennzeichnungsverordnung nicht klar zu kategorisieren sind, da sie weder Tier- noch Faserursprung zuzuordnen sind. Die NGO fordert dabei eine „klare Leitlinie“ für die Kennzeichnung dieser alternativen Materialien, mit der eine Irreführung von Verbrauchern vermieden würde. Das Unternehmen Primemark führt ebenfalls an, dass in der zukünftigen Textilkennzeichnungsverordnung eine neue Faserklassifizierungen, für Materialien bestehen müsste, die nicht durch bestehende Faserklassifizierungen abgedeckt werden. So sollten Fasermaterialien aus umweltfreundlichen und nachhaltigen Herstellungsverfahren klar und korrekt  ausgezeichnet werden.

 

 

Gewünschte Neuerungen in der Faserklassifizierung!

Wird eine "Organic Cotton" Kennzeichnung, die heute in dieser Form nicht zulässig ist, künftig erlaubt sein???

Verknüpfung Digitaler Produkt Pass und digitales Labeling

Die Konzerne Inditex und Ikea befürwortet in ihren Rückmeldungen unter anderem die Abstimmung zwischen der neuen Textilkennzeichnungsverordnung und dem potenziell einhergehenden digitalen Labeling mit dem digitalen Produktpass. So sollen redundante Informationen vermieden werden. 

 

Die zahlreichen Rückmeldungen zur neuen Textilkennzeichnungsverordnung in der Sondierung Phase verdeutlichen das Interesse von verschiedensten Akteuren aus der Textilindustrie. Sie sind als klares Zeichen für den Bedarf einer Überarbeitung zu sehen. Nun bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die eingebrachten Rückmeldungen im Rahmen der Konsolidierung zur Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung ausfallen und auf welche Neuregelungen die Branche sich zukünftig einzustellen hat.

 

Wir bleiben an der Thematik dran! Und werden wieder darüber informieren.

Quellen:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/ihre-meinung-ist-gefragt-offentliche-konsultation-zur-etikettierung-von-textilien-2023-12-20_de ; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20.12.23

 

https://www.nks-bio-umw.de/aktuelles/news/ueberarbeitung-eu-vorschriften-etikettierung-textilien, 9.01.2024

 

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13872-Vorschriften-fur-die-Kennzeichnung-von-Textilien-Uberarbeitung-_de

 

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13872-Vorschriften-fur-die-Kennzeichnung-von-Textilien-Uberarbeitung-/F3437135_de (Textile Exchange)

 

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13872-Vorschriften-fur-die-Kennzeichnung-von-Textilien-Uberarbeitung-/F3437135_de (Primemark)

 

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13872-Vorschriften-fur-die-Kennzeichnung-von-Textilien-Uberarbeitung-/F3437153_de (Ikea)

 

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13872-Vorschriften-fur-die-Kennzeichnung-von-Textilien-Uberarbeitung-/F3437153_de (Inditex)

 

https://fashionunited.de/nachrichten/business/was-von-den-bemuhungen-der-eu-zur-uberarbeitung-der-textilkennzeichnungsverordnung-zu-erwarten-ist/2024040955995

 

Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Bewertung und einer Gleichzeitigen vorgenommenen Folgenabschätzung, Europäische Kommission, 08.03.2023, Download verfügbar über: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13872-Vorschriften-fur-die-Kennzeichnung-von-Textilien-Uberarbeitung-_de