Das Europäische Parlament setzt sich für nachhaltige Textilien ein und es werden strengere EU-Maßnahmen zur Reduzierung von Überproduktion und Überkonsum erwartet. Der Entwurf fordert langlebigere, reparierbare und recycelbare Textilerzeugnisse sowie Maßnahmen gegen die 'Fast-Fashion'-Kultur. Jetzt wurde auch das Verbot der Vernichtung von unverkauften Waren verabschiedet und klare Regeln zur Vermeidung von Greenwashing und Mikroplastik vorgeschlagen. Erfahren Sie mehr über die Position des Parlaments zur Förderung nachhaltigerer und kreislauffähigerer Textilien.
Die Abgeordneten werden voraussichtlich strengere EU-Maßnahmen zur Eindämmung der übermäßigen Produktion und des übermäßigen Verbrauchs von Textilien befürworten. Ein Entschließungsentwurf, der im April 2023 vom Umweltausschuss angenommen wurde, fordert, dass in der EU verkaufte Textilprodukte länger haltbar, leichter wiederverwendbar, reparierbar und recycelbar sein sollen. Zudem sollen sie in einer kreislauforientierten, nachhaltigen und sozialverträglichen Weise hergestellt werden. Die Abgeordneten drängen auch auf Maßnahmen seitens der Kommission und der EU-Länder, um der "Fast-Fashion"-Kultur entgegenzuwirken.
Der Text schlägt EU-Gesetzesmaßnahmen vor, darunter ein Verbot der Vernichtung unverkaufter und zurückgegebener Textilwaren, verbindliche Ziele zur Vermeidung, Sammlung, Wiederverwendung und Recycling von Textilabfällen sowie klare Regeln, um "Greenwashing" zu beenden und die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt zu minimieren.
Zusammenfassung des Green Deals und den aktuellen Verabschiedungen
Die Kommission hat am 30. März 2022 die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien vorgestellt, die sich mit dem gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen befasst und Maßnahmen zur Änderung der Art und Weise vorschlägt, wie wir Textilien produzieren und konsumieren. Sie zielt darauf ab, die Verpflichtungen des europäischen „Green Deal“, des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und der Industriestrategie für den Textilsektor umzusetzen.
Wenig mehr als ein Jahr, nachdem die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for sustainable products Regulation, kurz: ESPR) vorgelegt hat, haben die Ministerinnen und Minister der EU heute dazu eine Allgemeine Ausrichtung angenommen. Für die Bundesregierung haben BMUV und BMWK das Dossier federführend verhandelt.
Die neue Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Sie legt den allgemeinen Rahmen für künftige Ökodesign-Anforderungen fest, indem sie bestimmt, welche Produktaspekte (z. B. Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourcennutzung oder Ressourceneffizienz, CO2-Fußabdruck) mit diesen Anforderungen verbessert werden können. Deutschland konnte sich mit wichtigen Anliegen durchsetzen. So ist die erfolgte Einigung auf ein Vernichtungsverbot unverbrauchter Konsumgüter ein konkreter Schritt, um nachhaltigeres Wirtschaften zu verwirklichen. Weiteres Novum ist die Einführung des Digitalen Produktpasses, den auch der Koalitionsvertrag vorsieht.
Weiter diskutieren die Ministerinnen und Minister über ein Maßnahmenpaket zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act, kurz CRMA), zu dem die EU-Kommission im März einen Vorschlag vorgelegt hat. Der CRMA ist Teil des Green Deal Industrial Plan vom 1. Februar 2023, welcher die CO2-neutrale Industrie stärken und den raschen Übergang zur Klimaneutralität unterstützen soll. Konkret soll der CRMA die Versorgung mit kritischen und strategischen Rohstoffen langfristig sichern und problematische Abhängigkeiten reduzieren. Zentral sind dafür stärkere Lieferketten, diversifizierte Importe aus verlässlichen Partnerländern, Einhaltung der ESG-Standards und mehr Kreislaufwirtschaft.
Ein weiterer Schwerpunkt des Rats ist die Fortsetzung der Beratungen zur Steigerung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Aufbauend auf der Kommissionsmitteilung und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März setzen die Mitgliedstaaten hierzu einen strukturierten Fahrplan auf.
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