arbeitsrechtsverletzungen - appell an modemarken

FEMNET und ECCHR haben in der ersten Hälfte des Jahres 2023 gemeinsam mit der National Trade Union Federation (NTUF), einer der wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen Pakistans, untersucht, inwieweit Unternehmen die Arbeitsrechte gemäß dem Lieferkettensorgfaltsgesetz in Pakistan einhalten. Die Studie berichtet von zahlreichen Arbeitsrechtsverletzungen, beispielsweise in Bezug auf Arbeitszeiten, Urlaubs- und Krankengeld, Überstundenvergütung sowie Anmeldung und Beiträge zur Sozial- und Rentenversicherung.

 

 

 

 

Bild: FEMNET

Neue Forschungsergebnisse der pakistanischen Gewerkschaften NTUF (National Trade Union Federation) und HBWWF (Home-Based Women Worker's Federation) sowie der deutschen Menschenrechtsorganisationen FEMNET und ECCHR zeigen, dass in den Lieferketten deutscher Unternehmen oftmals nicht einmal der Mindestlohn gezahlt wird: Der Bericht "Keine Verträge, keine Rechte: Wie die Modeindustrie ihre Arbeiter*innen um Mindestlöhne betrügt" deckt alarmierende, seit Jahren andauernde Arbeitsrechtsverletzungen in Textilfabriken in Pakistan auf und fordert umgehende Maßnahmen von Modemarken.

 

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Arbeitsrechten in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Aus diesem Grund haben die Autor*innen der Studie jene von den befragten Arbeiter*innen benannten Unternehmen, die unter das neue Gesetz fallen, über die Arbeitsrechtsverletzungen bei ihren Produzenten in Pakistan informiert.

 

Auch wenn viele der Marken noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, so hat das Gesetz doch maßgeblich dazu beigetragen, dass einige Unternehmen nun Verantwortung für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten übernehmen:

 

"Wir sind erfreut zu sehen, dass Unternehmen sich ernsthaft bemühen, Arbeitsrechtsverletzungen zu untersuchen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diese abzustellen. Das war in der Vergangenheit oftmals nicht der Fall und zeigt, dass das LkSG bereits jetzt positiv wirkt", so Dr. Miriam Saage-Maaß, Legal Director der Menschenrechtsorganisation ECCHR. 

 

"Wir erwarten, dass auch die Unternehmen, die bisher noch wenig unternommen haben, das bald nachholen werden, um dem Gesetz zu entsprechen. Andernfalls behalten wir uns vor, Beschwerden bei der zuständigen Kontrollbehörde BAFA einzulegen”, sagt Sina Marx, Referentin bei FEMNET e.V. und Mitautorin der Studie.

 

Die pakistanische Modeindustrie ist ein wichtiger Teil der pakistanischen Wirtschaft und beschäftigt rund 15 Millionen Menschen. Die Studie, die unter 357 Arbeiter*innen durchgeführt wurde, die für internationale Marken produzieren, ergab, dass bisher wenig für den Schutz der Arbeitsrechte getan wurde.

 

Zu den wichtigsten Ergebnissen des Berichts gehören:

 

  1. Fehlen von Verträgen und Lohnabrechnungen: 97 % der Arbeiter*innen gaben an, keine schriftlichen Arbeitsverträge zu haben. 80 % der Arbeiter*innen gaben an, dass sie keine Lohnabrechnungen erhielten, so dass es schwierig war, ihren Verdienst nachzuvollziehen.
  2. Nichtzahlung von Mindestlöhnen: Mehr als ein Viertel der Arbeiter*innen (28 %) erhielt nicht den gesetzlichen Mindestlohn. In 94 % dieser Fälle war keine Gewerkschaft in der betroffenen Fabrik aktiv. Viele der befragten Arbeiter*innen, die nominell den Mindestlohn erhielten, wurden nicht (ausreichend) für geleistete Überstunden entlohnt, bekamen keinen oder zu wenig bezahlten Urlaub oder hatten aufgrund der Ausübung qualifizierter Tätigkeiten Anspruch auf höhere Löhne. Fast kein*e Arbeiter*in erhielt einen existenzsichernden Lohn.**
  3. Fehlende Sozialversicherung und Rente: Beunruhigende 64 % der Befragten waren nicht sozialversichert, während nur 15 % eine Rentenversicherung hatten.
  4. Mangelnde Gewerkschaftsfreiheit: 73 % der Befragten berichteten über das Fehlen aktiver Gewerkschaften.

 

Vom 22. - 31. Januar 2024 werden Mitglieder der pakistanischen Gewerkschaften NTUF und HBWWF, die die Studie durchgeführt haben, nach Deutschland kommen, um ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus erster Hand weiterzugeben und mögliche Lösungen für eine bessere Umsetzung von Arbeitsrechten und unternehmerischen Sorgfaltspflichten mit Akteuren in Deutschland zu diskutieren. Finanziell unterstützt wird das Projekt von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die bereits mehrere Studien zum Thema veröffentlicht hat.

 

Daniela Trochowski, Geschäftsführerin der Stiftung: 

„Menschenrechtsorganisationen machen seit Jahren auf die prekären Arbeitsbedingungen entlang der Lieferketten der Textilindustrie aufmerksam. Als Institution der politischen Bildung wollen wir unseren Beitrag zu einer breiten gesellschaftlichen Sensibilisierung für die Bedingungen leisten, unter denen ein Großteil unserer Kleidung hergestellt wird. Mit dem Gesetz ist ein wichtiger Schritt getan, der nun den Praxistest bestehen muss.“

 

Wir hoffen sehr darauf, dass alle Unternehmen, die wir über Arbeitsrechtsverletzungen in Pakistan kontaktiert haben, mit sinnvollen und wirksamen Maßnahmen reagieren werden und dazu auch mit unseren Gästen ins Gespräch gehen”, sagt Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von FEMNET e.V.

 

**Der Mindestlohn für ungelernte Arbeiter*innen in Pakistan beträgt zum Zeitpunkt der Studie 25.000 PKR pro Monat.

Quelle:

 

Zur vollständigen Studie

 

Pressemeldung, FEMNET, 07.12.2023